Rechtsprechung
   BSG, 18.12.1969 - 2 RU 279/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,10381
BSG, 18.12.1969 - 2 RU 279/66 (https://dejure.org/1969,10381)
BSG, Entscheidung vom 18.12.1969 - 2 RU 279/66 (https://dejure.org/1969,10381)
BSG, Entscheidung vom 18. Dezember 1969 - 2 RU 279/66 (https://dejure.org/1969,10381)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,10381) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.02.1962 - 2 RU 178/60

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines

    Auszug aus BSG, 18.12.1969 - 2 RU 279/66
    Im Gegensatz zu BSG 16, 245 habe der Beigeladene die Heimfahrt zur Zeit des Unfalles noch nicht angetreten gehabto Nach @ 545 Abs° 1 BVD aF (@ 550 Satz 1 RVG idF des UVNG) stünden aber nicht nur die Wege nach der Arbeitsstätte und die Rückwege, sondern alle Wege nach und von der Arbeitsstätte - hier der Pumpstation Versicherungsschutz, - unter.
  • BSG, 14.12.1965 - 2 RU 24/61
    Auszug aus BSG, 18.12.1969 - 2 RU 279/66
    zu entscheiden, ob der Beigeladene im Zeitpunkt des Unfalls unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand, d"h., ob der Unfall ein Arbeitsunfall (@@542, 545 RVO aF) war, für dessen Folgen die Beklagte dem Beigeladenen Schadensersatzleistungen (vgl° @ 555 RVG aF) zu gewähren hatte° Jedoch hat der dem Beigeladenen erteilte ablehnende Bescheid vom 17, Januar 1961 für den Ersatzanspruch der Klägerin keine Bindungswirkung, so daß entgegen der Auffassung des SG die Voraussetzungen für eine notwendige Beiladung des Verletzten (% 75 Abs. 2 see) nicht gegeben sind, Es handelt sich vielmehr um eine Beiladung nach Abs. 1 des 5 75 SGG° Das ablehnende Schreiben der Beklagten an die Klägerin vom 17° Januar 1961 ist kein der Bindungswirkung (5 77 SGG) fähiger Verwaltungsakt° Infolgedessen ist die Klage der Krankenkasse, wie das LSG zutreffend dargelegt hat, eine reine Leistungsklage im Sinne von 5 54 Abs° 5 SGG° Im einzelnen wird hierzu auf das Urteil des erkennenden Senats vom 14° Dezember 1964 - 2 RU 24/61 das in BSG 24, 155 veröffent-.
  • BSG, 23.03.1972 - 2 RU 133/70
    vom 30, 5"1969 - 2 EU 199/67 -) den Versicherungsschutz nicht in Frage stellten, In Wirklichkeit handele es sich bei dem Weg nach Krautsand und zurück um den "vorweggenommencn" Teil des versicherten Heimwegs von der Arbeitsstätte (Urteil des BSG vom 18, 12"1969 - 2 RU 279/66 -)" Das Besehaffen der Reifen habe den Zweck gehabt, die Benutzung des Fahrzeugs für die Heimfahrt von Drochtersen nach Dornbuseh zu ermöglichen, aber auch, den Wagen für die Fahrt am nächsten Morgen fahrsicher herzurichten° Insoweit sei nicht nur das Interesse des Arbeitgebers, sondern auch dasjenige der Berufsgcnossenschaft unmittelbar berührt gewesen, .Es habe im betrieblichen Interesse gelegen, daß der Kläger amnächsten Morgen zur Arbeit erschien; ohne M+S-Reifen hätte er die Fahrt wahrscheinlich nicht anreten können, jedenfalls aber die Gefahr eines Unfalls vergrößert.

    Entgegen der Meinung des Klägers ist die vorliegende Sache der durch das Urteil des erkennende Senats vom 18" Dezember 1969 ( 2 RU 279/66) entschiedenen Streitsache, in welcher der Senat einen "vorweggenommenen Teil" [ ll.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht